Der Schwerpunkt unserer Arbeiten liegt seit Jahren im hoheitlichen Bereich. Im Rahmen der durch das Brandenburgische ÖbVI-Gesetz geregelten Befugnisse führen wir verschiedene Vermessungsleistungen für Sie aus, die Sie bei folgenden Vorhaben benötigen:
- Grundstückskauf oder -verkauf
- unklare Grenzen (Grenzstreitigkeiten)
- Baugenehmigung
- Sicherung von Dienstbarkeiten und Baulasten
- Gebäudeeinmessung
Des weiteren bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte) käuflich zu erwerben oder im Zusammenhang mit Vermessungsleistungen stehende Unterschriften öffentlich beglaubigen zu lassen (Vereinigungsanträge beim Grundbuch, Anträge für Baulasten).
Da die Zulassung für hoheitliche Vermessungen auf das jeweilige Bundesland beschränkt ist, können wir solche Vermessungen in Berlin oder Sachsen leider nicht anbieten.
Die Kosten für hoheitliche Vermessungsleistungen sind im Land Brandenburg durch die Vermessungsgebührenordnung verbindlich geregelt und richten sich ausschließlich nach den tatsächlichen Ergebnissen. Wichtige Faktoren zur Ermittlung dieser Kosten sind:
- Grenzlänge (neue und teilweise bestehende Grenzen)
- Anzahl der Grenzzeichen (Steine, Marken, …)
- Bodenwert
- Baufeldgröße bei Lageplänen
- Herstellungswert bei Gebäuden (nicht Rohbau ohne Eigenleistung!)
Wir können diese Gebühren für Sie zwar nicht reduzieren, aber wir können Sie beraten, wie sich durch eine geschickte Grenzziehung teure Folgekosten, z.B. für Baulasten, vermeiden lassen.